Das sind die Beschlüsse:
► Gründonnerstag und Ostersamstag werden als „Ruhetage“ definiert und mit „weitgehenden Kontaktbeschränkungen sowie einem Ansammlungsverbot vom 1. bis 5. April verbunden“!
► Auch Supermärkte sind betroffen. „Ausschließlich der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne wird am Samstag geöffnet“, heißt es im Beschluss. ABER: Am Donnerstag, den 1. April, hat auch der Lebensmitteleinzelhandel dicht.
► Auch Ostermessen und andere religiöse Veranstaltungen sollen NICHT stattfinden. Christen sollen das Osterfest per Video-Schalte feiern, Juden das Pessach-Fest nicht in Synagogen begehen, Muslime nicht zum Freitagsgebet in die Moschee. Bund und Länder werden mit dieser „Bitte“ auf die Religionsgemeinschaften zugehen.
► Private Treffen mit maximal fünf Menschen zwei Haushalten sind erlaubt. Kinder bis 14 werden nicht mitgezählt, Paare gelten als ein Hausstand.
► Die sogenannte „Notbremse“ wird hart durchgesetzt! In Landkreisen mit einer Inzidenz von über 100 sind dann wieder die Regeln in Kraft, die bis zum 7. März gegolten haben. Heißt: Einzelhandel dicht. Die Friseure dürfen dagegen offen bleiben. Auch „Ausgangsbeschränkungen und verschärfte Kontaktbeschränkungen“ sollen in diesen Landkreisen gelten!
► Urlaub im eigenen Bundesland ist im Mitternachts-Beschluss wieder gestrichen! Keine Ausnahmen für Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, die zumindest Ferienwohnungen und Camping-Plätze für Oster-Urlauber öffnen wollten.
Stattdessen wird wieder „eindringlich“ an alle Bürger appelliert, „auf nicht zwingende Reisen im Inland und auch ins Ausland zu verzichten“.
► Quarantäne für Mallorca-Urlauber ist vom Tisch: Urlaubsrückkehrer aus Ländern mit niedriger Inzidenz sollen durch die Airlines vor dem Rückflug getestet werden. Zudem sind Fluglinien aufgefordert, den Flugverkehr während der Osterferien nicht auszuweiten.
► Brisant: Auch nach dem Knallhart-Lockdown über Ostern sind Öffnungen NICHT garantiert. Über die Zeit nach dem 5. April heißt es: „Soweit in den kommenden Tagen die Kriterien für einen Öffnungsschritt nach dem MPK-Beschluss vom 3. März 2021 erfüllt werden, erfolgt dessen Umsetzung ab dem 6. April 2021.“
Links
– Offz. Beschluss Papier der Bundesregierung