Harter Oster-Lockdown!

Das sind die Beschlüsse:

Gründonnerstag und Ostersamstag werden als „Ruhetage“ definiert und mit „weitgehenden Kontaktbeschränkungen sowie einem Ansammlungsverbot vom 1. bis 5. April verbunden“!

Auch Supermärkte sind betroffen. „Ausschließlich der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne wird am Samstag geöffnet“, heißt es im Beschluss. ABER: Am Donnerstag, den 1. April, hat auch der Lebensmitteleinzelhandel dicht.

 Auch Ostermessen und andere religiöse Veranstaltungen sollen NICHT stattfinden. Christen sollen das Osterfest per Video-Schalte feiern, Juden das Pessach-Fest nicht in Synagogen begehen, Muslime nicht zum Freitagsgebet in die Moschee. Bund und Länder werden mit dieser „Bitte“ auf die Religionsgemeinschaften zugehen.

 Private Treffen mit maximal fünf Menschen zwei Haushalten sind erlaubt. Kinder bis 14 werden nicht mitgezählt, Paare gelten als ein Hausstand.

Die sogenannte „Notbremse“ wird hart durchgesetzt! In Landkreisen mit einer Inzidenz von über 100 sind dann wieder die Regeln in Kraft, die bis zum 7. März gegolten haben. Heißt: Einzelhandel dicht. Die Friseure dürfen dagegen offen bleiben. Auch „Ausgangsbeschränkungen und verschärfte Kontaktbeschränkungen“ sollen in diesen Landkreisen gelten!

Urlaub im eigenen Bundesland ist im Mitternachts-Beschluss wieder gestrichen! Keine Ausnahmen für Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, die zumindest Ferienwohnungen und Camping-Plätze für Oster-Urlauber öffnen wollten.

Stattdessen wird wieder „eindringlich“ an alle Bürger appelliert, „auf nicht zwingende Reisen im Inland und auch ins Ausland zu verzichten“.

Quarantäne für Mallorca-Urlauber ist vom Tisch: Urlaubsrückkehrer aus Ländern mit niedriger Inzidenz sollen durch die Airlines vor dem Rückflug getestet werden. Zudem sind Fluglinien aufgefordert, den Flugverkehr während der Osterferien nicht auszuweiten.

 Brisant: Auch nach dem Knallhart-Lockdown über Ostern sind Öffnungen NICHT garantiert. Über die Zeit nach dem 5. April heißt es: „Soweit in den kommenden Tagen die Kriterien für einen Öffnungsschritt nach dem MPK-Beschluss vom 3. März 2021 erfüllt werden, erfolgt dessen Umsetzung ab dem 6. April 2021.“

Links

Offz. Beschluss Papier der Bundesregierung

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