Lockdown wird verlängert 7.März 2021

Der bis Mitte Februar befristete Lockdown zur Bekämpfung der Pandemie in Deutschland soll weitgehend bis zum 7. März verlängert werden. Das haben Bundeskanzlerin und die Länderregierungschefs bei ihrer Videokonferenz vereinbart, wie aus ihrem Beschlusspapier hervorgeht.

Die generellen Kontaktbeschränkungen und Maßnahmen gelten weiter. Dabei ausdrücklich erwähnt: die Eine-Person-Regelung und die Maskenpflicht in Supermärkten und öffentlichen Verkehrsmitteln. Nicht notwendige private Reisen und Besuche bleiben zu unterlassen – insbesondere auch Besuche bei Verwandten.

Öffnungen im „Betreuungs- und Bildungsbereich“ haben Priorität. Heißt: Wenn etwas aufmacht, dann Schulen und Kitas. Entscheidungen über Öffnungen treffen die Bundesländer! Ohnehin gilt: Bei der Schulproblematik haben die Länder die Bildungshoheit!

 ►Friseure dürfen ab 1. März öffnen 

  Öffnungen von Geschäften erst ab einem Inzidenz-Wert von 35  In der Konferenz sagte Merkel, sie sei bei einer Inzidenz von 35 für Geschäftsöffnungen ab Anfang März „sofort dabei“ – die Länderchefs haben zugestimmt. Öffnen könnten dann ab einer 35 Inzidenz neben dem Einzelhandel auch Museen, Galerien und die sonstigen „noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe“, allerdings mit begrenzter Kundenzahl pro Quadratmeter (ein Kunde pro 20 qm).

Nächster Gipfel am 3. März 2021

Vorziehen von Erziehern und Grundschullehren bei den Impfungen: Merkel hat sich dafür eingesetzt, dass diese Berufsgruppen vorzeitig Impfungen bekommen – und sich auch hier durchgesetzt.

PK -im Video form sowie das offz. Dokument der Bundesregierung folgt später und wird nachgereicht.

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