Nachdem der Bundestag gestern grünes Licht gab. hat Hat jetzt es auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (65) unterzeichnet. Obwohl auch er hätte Bedenken anmelden können.
Das hat Steinmeier unterschrieben
► In Städten und Landkreisen, in denen es binnen einer Woche 100 Ansteckungen pro 100 000 Einwohner (Inzidenz) gab, gilt die Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 5 Uhr.
► Ausnahmen von den Ausgangssperren gibt es zwischen 22 Uhr und Mitternacht nur für Einzelpersonen, die zum Joggen oder Spazieren ins Freie gehen. Ab Mitternacht ist auch das verboten.
► Schulen sollen hingegen erst ab einer Inzidenz von 165 – also 165 Ansteckungen auf 100 000 Einwohner binnen einer Woche – den Präsenzbetrieb komplett einstellen.
► Auch Geschäfte, Kultur- und Sporteinrichtungen sollen schließen.
► Private Treffen zu Hause nur noch mit einer zusätzlichen Person, sobald die Inzidenz an drei Tagen hintereinander über 100 liegt.
► Die Regel gilt zunächst bis zum 30. Juni.
Nach Steinmeiers Unterschrift ist klar: Nur noch das Bundesverfassungsgericht kann das Gesetz stoppen. Chancen dafür stehen gar nicht mal schlecht: denn der automatische Lockdown stößt bei vielen Staatsrechtlern auf große Bedenken!
Eine Verfassungsbeschwerde des SPD-Rechtsexperten Florian Post (39) ist bereits vorbereitet, soll vermutlich am Freitag im Eilverfahren an die Verfassungsrichter in Karlsruhe gesendet werden. Und auch die Abgeordneten der FDP-Fraktion im Bundestag wollen klagen, ebenso wie die in Bayern mitregierende Partei Freie Wähler.