Bundes Notbremse: Steinmeier unterschreibt

Nachdem der Bundestag gestern grünes Licht gab. hat Hat jetzt es auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (65) unterzeichnet. Obwohl auch er hätte Bedenken anmelden können.

Das hat Steinmeier unterschrieben

In Städten und Landkreisen, in denen es binnen einer Woche 100 Ansteckungen pro 100 000 Einwohner (Inzidenz) gab, gilt die Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 5 Uhr.

Ausnahmen von den Ausgangssperren gibt es zwischen 22 Uhr und Mitternacht nur für Einzelpersonen, die zum Joggen oder Spazieren ins Freie gehen. Ab Mitternacht ist auch das verboten.

Schulen sollen hingegen erst ab einer Inzidenz von 165 – also 165 Ansteckungen auf 100 000 Einwohner binnen einer Woche – den Präsenzbetrieb komplett einstellen.

Auch Geschäfte, Kultur- und Sporteinrichtungen sollen schließen.

Private Treffen zu Hause nur noch mit einer zusätzlichen Person, sobald die Inzidenz an drei Tagen hintereinander über 100 liegt.

Die Regel gilt zunächst bis zum 30. Juni.

Nach Steinmeiers Unterschrift ist klar: Nur noch das Bundesverfassungsgericht kann das Gesetz stoppen. Chancen dafür stehen gar nicht mal schlecht: denn der automatische Lockdown stößt bei vielen Staatsrechtlern auf große Bedenken!

Eine Verfassungsbeschwerde des SPD-Rechtsexperten Florian Post (39) ist bereits vorbereitet, soll vermutlich am Freitag im Eilverfahren an die Verfassungsrichter in Karlsruhe gesendet werden. Und auch die Abgeordneten der FDP-Fraktion im Bundestag wollen klagen, ebenso wie die in Bayern mitregierende Partei Freie Wähler.

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