Verkauf von Feuerwerk:
Ab dem 29. Dezember dürfen wieder Feuerwerkskörper wie Böller und Raketen verkauft werden. Ein Verkaufsverbot besteht nicht.
Zeiten für das Abbrennen von Feuerwerk:
Feuerwerk darf ausschließlich in der Zeit vom 31. Dezember ab 18 Uhr bis zum 1. Januar um 6 Uhr gezündet werden, auch wenn sich viele nicht daran halten.
Böllerverbotszonen:
In Berlin gibt es vier offizielle Böllerverbotszonen:
- Neukölln (Sonnenallee ab Hermannplatz inkl. Nebenstraßen)
- Alexanderplatz
- Schöneberger Steinmetzkiez
Das Verbot gilt vom 31. Dezember, 18 Uhr, bis zum 1. Januar, 6 Uhr. Innerhalb dieser Zonen ist nicht nur das Abbrennen, sondern auch das Mitführen von Feuerwerkskörpern untersagt. Eine genaue Karte der Verbotszonen wird von der Polizei veröffentlicht.
Große Silvesterpartys:
Auf der Silvesterparty am Brandenburger Tor sowie auf vielen anderen größeren öffentlichen Veranstaltungen in Berlin ist privates Feuerwerk nicht erlaubt.
Neukölln im Fokus:
Erstmals wird in Neukölln ein Böllerverbot eingeführt. Der nördliche Abschnitt der Sonnenallee ab Hermannplatz ist betroffen, einschließlich Nebenstraßen wie Hobrechtstraße, Friedelstraße, Reuterstraße und Pannierstraße. Weitere Details werden durch die Berliner Polizei bekanntgegeben.
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