Der Merkel-Gipfel: Weitere Lockerungen

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Bundeskanzlerin Angela Merkel und die 16 Ministerpräsidenten der Länder diskutieren über die nächste Lockerungs-Runde.

Das sei aber immer noch eine „ganz klare Beschränkung der Kontakte (…) Bereits getroffene Entscheidungen der einzelnen Bundesländer bleiben davon unberührt“, so Merkel.



Die Merkel weiter: „Wenn wir regionale Unterschiede haben, müssen wir einen Notfallmechanismus haben.“ Festgehalten wurde demnach heute: Mehr als 50 Neu-Infektionen in den letzten 7 Tagen pro 100 000 Einwohner in einem Landkreis – dann müssen neue Kontaktbeschränkungen her!

► Die Bundesliga soll in der zweiten Maihälfte wieder starten. Die Liga entscheidet selbst über den genauen Termin.

► Training im Freizeitsport wird wieder erlaubt – allerdings nur im Freien und nach spezifischen, coronabedingten Regeln.

► Lockerung der Kontaktbeschränkungen: In Zukunft dürfen sich die Angehörigen zweier Haushalte treffen, um zum Beispiel miteinander essen zu gehen. Sachsen-Anhalt darf einen Sonderweg bestreiten: Dort sind Treffen zu fünft möglich, unabhängig von der Haushaltszugehörigkeit.

► Alle Geschäfte dürfen wieder öffnen. Die bisherige Begrenzung der Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern fällt.

► Regionale Lockdowns: In Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen sollen sofort wieder konsequente Beschränkungskonzepte umgesetzt werden.

▶︎ Die Kinderbetreuung wird ab dem 11. Mai durch eine flexible und stufenweise Erweiterung der Notbetreuung für mehr Kinder möglich. Dazu gehören Kinder mit besonderem pädagogischen Bedarf oder Sprachförderbedarf, Kinder, die in beengten Wohnverhältnissen leben, und Kinder, die familiengerichtlich unter Schutz stehen oder in öffentlich-rechtlichen Unterbringungen leben.

▶︎ Patienten in Kliniken und Bewohner von Senioren- und Pflegeheimen oder Behinderteneinrichtungen dürfen wiederkehrenden Besuch von einer definierten Person empfangen.

► Über vieles weitere sollen die Länder selbst entscheiden – wie etwa die Öffnung von Restaurants, Bars, Diskotheken, Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen.

► Die Lockerung der Kontaktbeschränkungen kurz erklärt: In Zukunft dürfen sich die Angehörigen zweier Haushalte treffen, um zum Beispiel miteinander essen zu gehen. Sachsen-Anhalt darf einen Sonderweg bestreiten: Dort sind Treffen zu fünft möglich, unabhängig von der Haushaltszugehörigkeit.

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