Ab dem 1. Januar 2025 ändern sich die Voraussetzungen für das Sozialticket Berlin-Ticket S. Statt Aktenzeichen oder BG-Nummer muss dann der vollständige Vor- und Nachname des Nutzers auf dem Ticket eingetragen werden. Zusätzlich ist bei Fahrkartenkontrollen ein gültiger Leistungsbescheid oder Leistungsnachweis mitzuführen.
Die Ausstellung neuer VBB-Kundenkarten Berlin S endet am 31. Dezember 2024. Bereits ausgestellte Karten bleiben bis zum Ablaufdatum nutzbar. Der Preis für das Ticket beträgt ab 1. Januar 2025 19 € monatlich.
Weg 1: Nutzung mit einem Leistungsnachweis
Personen mit einem gültigen Leistungsbescheid (z. B. vom Jobcenter oder Sozialamt) oder einem Leistungsnachweis (z. B. LAGeSo, LABO, JVA) können das Berlin-Ticket S wie folgt erwerben und nutzen:
- Leistungsbescheid oder -nachweis erhalten.
- Berlin-Ticket S an Verkaufsstellen, Automaten oder in den Apps der Verkehrsbetriebe kaufen.
- Bis Ende 2024: Aktenzeichen oder BG-Nummer auf das Ticket eintragen.
Ab 2025: Vollständigen Vor- und Nachnamen eintragen und Bescheid/Nachweis mitführen.
Wichtige Hinweise:
- Der Leistungsbescheid darf geschwärzt werden, jedoch müssen Kopfbogen, Name, Bewilligungszeitraum und Aktenzeichen sichtbar bleiben.
- Leistungsnachweise müssen im Original vorgelegt werden.
Weg 2: Nutzung mit einer VBB-Kundenkarte Berlin S
Bestehende VBB-Kundenkarten können auch 2025 genutzt werden, solange sie gültig ist:
- Berlin-Ticket S kaufen.
- Kundennummer der VBB-Kundenkarte auf das Ticket eintragen.
- Karte bei Kontrollen zusammen mit dem Ticket vorzeigen.
Ab 2025: Auf dem Ticket muss der vollständige Name stehen, der mit dem Namen auf der VBB-Kundenkarte übereinstimmen muss.
Weitere Informationen erhalten Bürgerinnen und Bürger beim BVG-Callcenter unter 030 19449.
Share
Post Comment