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Berlin: Neue Regelungen für das Berlin-Ticket S ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 ändern sich die Voraussetzungen für das Sozialticket Berlin-Ticket S. Statt Aktenzeichen oder BG-Nummer muss dann der vollständige Vor- und Nachname des Nutzers auf dem Ticket eingetragen werden. Zusätzlich ist bei Fahrkartenkontrollen ein gültiger Leistungsbescheid oder Leistungsnachweis mitzuführen.

Die Ausstellung neuer VBB-Kundenkarten Berlin S endet am 31. Dezember 2024. Bereits ausgestellte Karten bleiben bis zum Ablaufdatum nutzbar. Der Preis für das Ticket beträgt ab 1. Januar 2025 19 € monatlich.

Weg 1: Nutzung mit einem Leistungsnachweis

Personen mit einem gültigen Leistungsbescheid (z. B. vom Jobcenter oder Sozialamt) oder einem Leistungsnachweis (z. B. LAGeSo, LABO, JVA) können das Berlin-Ticket S wie folgt erwerben und nutzen:

  1. Leistungsbescheid oder -nachweis erhalten.
  2. Berlin-Ticket S an Verkaufsstellen, Automaten oder in den Apps der Verkehrsbetriebe kaufen.
  3. Bis Ende 2024: Aktenzeichen oder BG-Nummer auf das Ticket eintragen.
    Ab 2025: Vollständigen Vor- und Nachnamen eintragen und Bescheid/Nachweis mitführen.

Wichtige Hinweise:

  • Der Leistungsbescheid darf geschwärzt werden, jedoch müssen Kopfbogen, Name, Bewilligungszeitraum und Aktenzeichen sichtbar bleiben.
  • Leistungsnachweise müssen im Original vorgelegt werden.

Weg 2: Nutzung mit einer VBB-Kundenkarte Berlin S

Bestehende VBB-Kundenkarten können auch 2025 genutzt werden, solange sie gültig ist:

  1. Berlin-Ticket S kaufen.
  2. Kundennummer der VBB-Kundenkarte auf das Ticket eintragen.
  3. Karte bei Kontrollen zusammen mit dem Ticket vorzeigen.

Ab 2025: Auf dem Ticket muss der vollständige Name stehen, der mit dem Namen auf der VBB-Kundenkarte übereinstimmen muss.

Weitere Informationen erhalten Bürgerinnen und Bürger beim BVG-Callcenter unter 030 19449.

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